Regelmäßige Auszahlung (Jänner bis November)
Nach den üblichen Richtlinien der Pensionsversicherungsanstalt erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes in den Monaten Jänner bis November in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats.
- Fällt der 1. des Folgemonats auf einen Montag, wird die Auszahlung üblicherweise an diesem Tag vorgenommen.
- Ist der 1. des Folgemonats jedoch ein Sonntag oder Feiertag, erfolgt die Auszahlung meist am letzten Bankarbeitstag davor (also am Freitag).
Besondere Regelungen für den Dezember
Die Auszahlung im Dezember unterliegt aufgrund der Feiertage besonderen Bedingungen:
- Der 31. Dezember ist in der Regel der späteste mögliche Auszahlungstag, sofern dieser ein Bankarbeitstag ist.
- Fällt der 31. Dezember auf einen Samstag oder Sonntag, wird die Auszahlung auf den vorhergehenden Bankarbeitstag vorgezogen.
- Da der 1. Jänner (Neujahr) ein Feiertag ist, muss die Auszahlung spätestens am 31. Dezember erfolgen, sofern dies möglich ist.
Hinweis: Obwohl der 31. Dezember kein offizieller Feiertag ist, kann er je nach Bank unterschiedlich gehandhabt werden. Viele Banken bieten an diesem Tag eingeschränkte Öffnungszeiten oder Zahlungsverkehr nur bis Mittag an.
Allgemeine Hinweise zur Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass die auszahlende Stelle die Pensionsversicherungsanstalt ist. Die Geschwindigkeit der Überweisung hängt jedoch davon ab, wie schnell die Banken die Zahlungen verarbeiten. Daher können keine verbindlichen Zusagen gemacht werden, wann das Pflegegeld auf dem Konto gutgeschrieben wird.
Kontakt bei Unsicherheiten
Für verbindliche Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle für Pflegegeld. Falls Sie die Webseite der Pensionsversicherungsanstalt suchen, können Sie in Suchmaschinen Begriffe wie „Pensionsversicherungsanstalt Pflegegeld Auszahlung Dezember“ eingeben – in der Regel erscheint die passende Seite als erster Treffer.
Haftungsausschluss
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen. Studio Enns ist nicht mit der Pensionsversicherungsanstalt verbunden und gibt keine offiziellen Auskünfte im Namen der PVA.
Zudem lesen Sie hier (entsprechenden Link) meine eigene Erfahrung zu der Auszahlung des Pflegegeldes im Dezember