„Diese Seite dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder verbindliche Beratung dar.“

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Hinweis zur Auszahlung des Pflegegeldes

Regelmäßige Auszahlung (Jänner bis November)

Nach den üblichen Richtlinien der Pensionsversicherungsanstalt erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes in den Monaten Jänner bis November in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats.

Besondere Regelungen für den Dezember

Die Auszahlung im Dezember unterliegt aufgrund der Feiertage besonderen Bedingungen:

Hinweis: Obwohl der 31. Dezember kein offizieller Feiertag ist, kann er je nach Bank unterschiedlich gehandhabt werden. Viele Banken bieten an diesem Tag eingeschränkte Öffnungszeiten oder Zahlungsverkehr nur bis Mittag an.

Allgemeine Hinweise zur Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die auszahlende Stelle die Pensionsversicherungsanstalt ist. Die Geschwindigkeit der Überweisung hängt jedoch davon ab, wie schnell die Banken die Zahlungen verarbeiten. Daher können keine verbindlichen Zusagen gemacht werden, wann das Pflegegeld auf dem Konto gutgeschrieben wird.

Kontakt bei Unsicherheiten

Für verbindliche Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle für Pflegegeld. Falls Sie die Webseite der Pensionsversicherungsanstalt suchen, können Sie in Suchmaschinen Begriffe wie „Pensionsversicherungsanstalt Pflegegeld Auszahlung Dezember“ eingeben – in der Regel erscheint die passende Seite als erster Treffer.

Haftungsausschluss

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen. Studio Enns ist nicht mit der Pensionsversicherungsanstalt verbunden und gibt keine offiziellen Auskünfte im Namen der PVA.

Zudem lesen Sie hier (entsprechenden Link) meine eigene Erfahrung zu der Auszahlung des Pflegegeldes im Dezember

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