Hinweis zur Auszahlung des Pflegegeldes

Nach den üblichen Richtlinien der Pensionsversicherungsanstalt erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes in den Monaten Jänner bis November in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats.

Fällt der 1. des Folgemonats auf einen Montag, erfolgt die Auszahlung üblicherweise an diesem Tag. Ist der 1. jedoch ein Sonntag oder Feiertag, wird das Pflegegeld meist am letzten Bankarbeitstag davor (also am Freitag) überwiesen.

Besondere Regelungen für den Dezember

Bitte beachten Sie: Die auszahlende Stelle ist die Pensionsversicherungsanstalt. Die Geschwindigkeit der Überweisung hängt davon ab, wie schnell die Banken die Zahlungen verarbeiten. Daher können die Banken keine verbindlichen Informationen zur Auszahlung bereitstellen.

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an die Pensionsversicherungsanstalt oder die zuständige Stelle für Pflegegeld.

Ausführlicher Hinweis dieser Seite. Zudem lesen Sie hier (entsprechenden Link) meine eigene Erfahrung zu der Auszahlung des Pflegegeldes im Dezember

Kontakt und weitere Informationen

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